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Urheberrecht und KI

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. In Form von virtuellen Assistenten, Analysesoftware und generativer KI kann sie auch das Lehren und Lernen unterstützen.

Generative KI betrifft Urheberinnen und Urheber in hohem Maße, u. a., wenn ihre Werke in der Regel ohne Einverständnis zum Training dieser KI verwendet wurden und werden.

Bei der Nutzung von KI in der Schule sind daher auch urheberrechtliche Regeln wie zum Beispiel das Verbot der unerlaubten Vervielfältigung zu beachten.

Mit KI Arbeitsblätter erstellen

Dürfen Lehrkräfte Auszüge aus Unterrichtswerken fotografieren, scannen oder abtippen und in eine KI-Anwendung laden (z. B. um von der KI Arbeitsblätter generieren zu lassen)?

Nein. Werke, die speziell für den Unterricht hergestellt werden, wie Schulbücher oder Arbeitshefte, dürfen nicht in KI-Anwendungen hochgeladen werden. Das Kopieren oder Hochladen stellt eine Vervielfältigung dar, die gesetzlich untersagt und ohne die Erlaubnis des Verlages nicht gestattet ist. Der Fotokopiervertrag gestattet eine solche Vervielfältigung nicht.

Viele KI-Anbieter behalten sich das Recht vor, hochgeladene Inhalte weiterzuverwenden oder zu speichern. Wenn Sie geschützte Werke oder Werkteile hochladen, könnten diese also ohne Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers weiterverarbeitet oder sogar Teil des KI-Trainings werden. Auch das wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Daher bieten vielen Bildungsmedienanbieter geschlossene KI-Lösungen im Zusammenhang mit ihren eigenen Unterrichtswerken an, die Lehrkräften kreative Möglichkeiten und Unterstützung bieten, dabei jedoch auch die Rechte der Urheberrinnen und Urheber wahren.