Der Fotokopiervertrag
Um Lehrerinnen und Lehrern unkompliziert Scans und Kopien aus gedruckten Schulbüchern zu ermöglichen, haben die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungsmedienverlagen einen so genannten „Fotokopiervertrag“ – den Gesamtvertrag „Vervielfältigungen an Schulen“ – geschlossen.
Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027.
Seine Regelungen gelten für alle Lehrkräfte an öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) sowie an privaten Schulen im Sinne der Schulgesetze der Länder sowie an den Schulen des Gesundheitswesens.
Scannen und Kopieren: Das ist erlaubt
Vollständig
- Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen,
- Musikeditionen (Noten/Liedtexte) mit maximal 6 Seiten,
- andere Printmedien (außer Schulbücher und Unterrichtsmaterialien) mit weniger als 20 Seiten
dürfen Lehrkräfte scannen und kopieren:
-
für den eigenen Unterrichtsgebrauch
-
einmal pro Schuljahr und Klasse
-
vollständig
Bis zu 15 %
- Aus Schulbüchern,
- Unterrichtsmaterialien, z. B. Arbeitsheften,
- belletristischen Werken,
- Sachbüchern,
- Musikeditionen (Noten/Liedtexte) mit mehr als 6 Seiten oder
- anderen Printmedien, z. B. Broschüren, mit mehr als 20 Seiten
dürfen Lehrkräfte scannen und kopieren:
-
für den eigenen Unterrichtsgebrauch
-
einmal pro Schuljahr und Klasse
-
bis zu 15 % dieses Werkes
-
aber nicht mehr als 20 Seiten
Das müssen Sie beachten
Auf den Kopien ist stets die Quelle anzugeben (Autor/-in, Titel des Buchs, Aufsatzes o. ä., Verlag, Erscheinungsjahr und Seite).
Zulässig sind Kopien für den Schulunterricht (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterricht) und für Prüfungszwecke. Fotokopien für den Schulchor, das Schulorchester oder -bands usf. sind nicht erlaubt (es sei denn, im Rahmen des Unterrichts).
Die Lehrkräfte können Scans für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch verwenden, indem sie diese
- digital per E-Mail oder in vergleichbarer Weise an ihre Schüler/-innen für den Unterrichtsgebrauch (einschließlich der Unterrichtsvorundnachbereitung) weitergeben;
- ausdrucken und die Ausdrucke an die Schüler/-innen ihrer Klasse verteilen;
- für ihre Schüler/-innen über PCs, Whiteboards und/oder Beamer wiedergeben und
- im jeweils erforderlichen Umfang abspeichern, wobei auch ein Abspeichern auf mehreren Speichermedien gestattet ist (PC, Whiteboard, iPad, Laptop etc.), solange Zugriffe Dritter jeweils durch effektive Schutzmaßnahmen (z. B. Passwortschutz) ausgeschlossen sind.